Sonderleistung Opernsänger


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BAG

Urteil vom 15.11.18 - 6 AZR 385/17

Hat ein Opernsänger Anspruch auf eine Sondervergütung, wenn der sog. Extra-Chor mit Laien besetzt ist und er so einen höheren Stimmaufwand betreiben muss?

Nein, die Besetzung ist nicht als Sonderleistung zu sehen. Vielmehr müsste nach Auslegung (unter Beachtung der Verkehrssitte) eine Mehrleistung vorliegen. Hier liegte eine solche unter Heranziehung NV Chor nicht vor.

Schlagworte: Opernmusik, Extra-Chor, Sonderleistung, NV-Chor