NPD und Musik


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OLG Thüringen

Urteil vom 22.06.16 - 2 U 868/15

Dürfen rechtsextreme Parteien Musik auf Wahlkampfveranstaltungen spielen, bzw. durfte die rechtsextreme Partei NPD, die Lieder der Höhner auf einer Wahlkampfveranstaltung abspielen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das OLG Thüringen und kam zu dem Schluss, dass dies rechtswidrig war. Es sah hierin eine Enstellung im Sinne des § 14 UrhG. Durch das Abspielen, konnte das Werk in einen Kontext gesetzt werden, der geeignet war die berechtigten urhebeerpersönlichen Interessen der Höhner zu tangieren. Wobei es eine intensive Abwägung vornahm, ob eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt.