Geburtstagszug


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Bundesgerichtshof

Urteil vom 12.09.13 - I ZR 143/12

Welche Gestaltungshöhe muss angewandte Kunst für Urheberschutz haben? Dies beschäftigte den BGH bei der Frage der Urheberrechtsfähigkeit eines Geburtstagszuges.

Kernaussage des Urteils: Die Gestaltungshöhe bei Werken der angewandten Kunst darf keinen Unterschied zur Gestaltungshöhe bildender Kunst haben. "Künstlerische Leistung" reicht aus.

Urteil im Volltext